Januar bis März 2026

Ausgerottet


Konflikt um Grund und Boden: Landnutzung contra Artenschutz

Das Haarstrang-Widderchen (Zygaena cynarae) ist ein Schmetterling, der die Warnfärbung fast aller Widderchen oder Blutströpfchen (Familie Zygaenidae) trägt: Rot auf Schwarz. Um nicht gefressen zu werden, warnt der tagaktive Falter (der aber mit Tagfaltern nicht näher verwandt ist, sondern zu den Kleinschmetterlingen zählt) damit potenzielle Feinde vor seiner Giftigkeit. Die körpereigene Synthese von Blausäureverbindungen, Cyanogenese genannt, beherrschen alle Vertreter der Familie Zygaenidae und können im Verteidigungsfall sogar Blausäure freisetzen.

Das Haarstrang-Widderchen kam bis 1957 mit einer unverwechselbaren Unterart (ssp. franconica Holik, 1936) in Nordbaden bei Hockenheim-Talhaus vor. Hier war der letzte Lebensraum in Mitteleuropa: ein Saum zwischen einer stillgelegten Bahnstrecke, der alten Bahnlinie nach Speyer, und einem lichten Kiefernwald, der eine zoogeographisch wertvolle Sandsteppe bildete. In dem heißen Habitat entwickelten sich einst die Raupen am Berghaarstrang (Peucedanum oreoselinum). Heute ist es durch Straßenbau und die folgende Ansiedlung von Industriegewerbe unter dem Industriegebiet „Talhaus I“ begraben. In ihm kommt die Nahrungspflanze der Raupe kaum mehr vor, und auch die abiotischen Rahmenbedingungen sind nicht mehr geeignet, dass sich die Art dort entwickeln könnte. Obwohl seit damals viele Schmetterlingskundige in der Umgebung von Talhaus nach der Art fahndeten, blieben alle Nachsuchen erfolglos.

Dabei hatten Naturschützende – die Schmetterlingssammler um Karl Bastian aus Ludwigshafen – vor dem Beginn der Bauarbeiten alle Raupen „einmachglasweise“ abgesammelt und in ähnlichen Habitaten der Umgebung an Berghaarstrangpflanzen wieder ausgesetzt. Dieser Rettungsversuch blieb jedoch erfolglos. Was zeigt, dass Flächen nicht beliebig austauschbar sind. Trotzdem wird diese Praxis bei anderen Arten heute in Zuge der Eingriffsregelung als „Maßnahme des Artenschutzes“ betrieben (so genannte „CEF-Maßnahmen“, continuous ecological functionality-measures, „Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion“). Sie sind aus ökologischer Sicht eine sehr fragwürdige Form des gesetzlichen Naturschutzes.

Dass das Haarstrang-Widderchen einst in Talhaus lebte und heute ein tragisches Beispiel für Lebensraumzerstörung ist, beweisen die Belege in der Schmetterlingssammlung des Naturkundemuseums Karlsruhe. Sie ist mit 3,24 Mio. Exemplaren ein äußerst wichtiges Archiv der Biodiversität, jeder einzelne Beleg ist ein Primärdatensatz. Denn der Mensch vergisst zu schnell, was einmal war.

Das Vorkommen des Haarstrang-Widderchens in Nordbaden war schon damals das allerletzte dieser Tierart in Mitteleuropa. Seit dem Überbauen des Lebensraumes muss sie als ausgestorben gelten. Ausgerottet wäre wohl das passendere Wort! – Wenn bei Flächenkonfliktenökonomische und ökologische Interessen aufeinanderprallen, zieht am Ende auch heute noch meist die Natur den Kürzeren. Die Auslöschung des Haarstrang-Widderchen war nicht nur die Verdrängung der Population einer Art, es war ein globaler Biodiversitätsverlust!

 

Quellen

Grefe, C. & T. Busse (2024): Nachruf auf das Haarstrang-Widderchen. S. 58-63. In: Der Grund – Die neuen Konflikte um unsere Böden – und wie sie gelöst werden können. – 240 S.; München (Verlag Antje Kunstmann). ISBN 978-3-95614-585-8

Hofmann, A. (1994): Zygaena cynarae (Haarstrang-Widderchen), S. 224-232. – In: Ebert, G. (Hrsg.): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs 3: 518 S.; Stuttgart (Ulmer-Verlag). ISBN 3-8001-3472-1

Holik, O. (1936): Unstimmigkeiten in der Nomenklatur der Rassen von Zygaena cynarae Esp. – Entomologische Rundschau 35: 405-408.