Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis und ABS

Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe (SMNK) bekennt sich im Sinne der akademischen Integrität und Fairness ausdrücklich zu den international anerkannten Standards guter wissenschaftlicher Praxis in Forschung, Lehre und Ausstellung.

Die Beschreibung dieser Standards guter wissenschaftlicher Praxis finden Sie unter

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe (SMNK)

und

DFG-Empfehlungen "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"

 

Als Ombudspersonen des SMNK agieren:

Prof. Dr. Peter Nick (KIT)

und dessen Stellvertretung

Prof. Dr Kirsten Grimm (Universität Mainz)

 

CBD und ABS

Das SMNK setzt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention of Biological Diversity, CBD) und das Nagoya Protokoll um. Es hält sich dabei an die Empfehlungen des Konsortiums der Europäischen Taxonomischen Forschungseinrichtungen (Consortium of European Taxonomic Faxilities - CETAF), und setzt den CETAF „Code of Conduct" als nicht-CETAF-Mitglied auf freiwilliger Basis zur Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten um.

ABS-Beauftragter des SMNK:
Dr. Alexander Riedel