Carolinea 77

A rmbruster et al.: Erstes Entwicklungs-Naturschutzgebiet „Brühlwegdüne“ 191 Der bis ca. 10 m hohe Dünenzug der „Brühlweg- düne“ hat eine Gesamtfläche von ca. 32 ha. Im Norden wird er durch den Verlauf der Landes- straße L 598 begrenzt, die ihn von den Dünen- strukturen des nördlich der Landstraße angren- zenden Naturschutzgebietes „Sandhausener Düne Pferdstrieb“ trennt (Abb. 2). Im Westen umfasst das Naturschutzgebiet die flache Dü- nenflanke und reicht hier bis zu einem Forstweg mit der Bezeichnung „Brühlweg“, nach dem der Dünenzug benannt ist. Östlich wird das Natur- schutzgebiet durch den Verlauf des Dünenfußes begrenzt, der auch die Grenze des Naturraums der Hardtplatten in diesem Bereich bildet. Süd- lich endet der Dünenzug nahe der Gemarkungs- grenze zur Nachbargemeinde Walldorf. Der gesamte Dünenzug und damit die Schutz- gebietsfläche befinden sich im Eigentum der Ge- meinde Sandhausen. Das Gebiet wurde bis zum Beginn des Schutzgebietsausweisungsverfah- rens forstwirtschaftlich genutzt. Während an der westlichen Grenze des Naturschutzgebietes ein befestigter und stark frequentierter Waldweg ver- läuft, existiert auf der Dünenkuppe ein schmaler, sandiger Fußweg. Der „Bettelpfad“ quert als be- festigter Fuß- und Radweg das Gebiet und unter- teilt es in eine nördliche und südliche Teilfläche. Nördlich der L 598 grenzt das NSG „Sandhau- sener Düne Pferdstrieb“ unmittelbar an die „Brühlwegdüne“ an, während das NSG „Zug- mantel-Bandholz“ ca. 20 m westlich des Dünen- zugs beginnt. Beide Naturschutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebietes 6617-341 „Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen“, welches die wich- tigsten Binnendünen und Flugsandfelder zwi- schen der Stadt Mannheim und der Gemeinde Sandhausen umfasst (Regierungspräsidium Karlsruhe 2009). Westlich grenzt das mit Verordnung des Re- gierungspräsidiums Freiburg vom 5. November 2013 ausgewiesene Regionale Waldschutzge- biet und Erholungswald „Schwetzinger Hardt“ mit einer Fläche von 3.125 ha an das neue Na- turschutzgebiet an; dieses Waldschutzgebiet ist u.a. Offenland- und Lichtwald-Lebensräumen auf eiszeitlichen Sanden und Dünenzügen gewidmet (GBL Nr. 16 vom 10. Dezember 2016, S. 376). Große Teile des Naturschutzgebietes „Brühlweg- düne“ sind von der Waldbiotopkartierung unter der Bezeichnung „Großer Dünenzug östliches Bandholz“ als geomorphologische Sonderform erfasst. Die mit Wald bestockten Flugsandbö- den des Betrachtungsraums sind zudem Bo- denschutzwald nach § 30 LWaldG. Der gesamte Bereich „Brühlwegdüne“ liegt in der Schutzzone III A des Wasserschutzgebiets des Zweckver- bandes Wasserversorgung Hardtgruppe. In der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Re- gionalplans Rhein-Neckar 2014 ist der Bereich „Brühlwegdüne“ als „Vorranggebiet für Natur- schutz und Landschaftspflege“ und als Teil eines „Regionalen Grünzugs“ ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbar­ schaftsverbandes Heidelberg-Mannheim (Stand der Aktualisierung: 10.08.2015) ist das Natur- schutzgebiet als Wald dargestellt. 2 Bis zur Schutzgebietsausweisung vorhandene Flora und Fauna Im Folgenden wird der Zustand des Gebietes vor der Ausweisung als Naturschutzgebiet dar- gestellt. Biotoptypen und Flora Der Bereich der „Brühlwegdüne“ ist vollständig bewaldet. Der Wald besteht nahezu vollständig aus forstlich begründeten Mischbeständen mit überwiegendem Nadelbaumanteil, wobei die Kiefer ( Pinus sylvestris ) auf den Flächen die bei weitem dominierende Baumart bildet. Es handelt sich um überwiegend geschlossene Bestände mit teils dichtem Laubbaum-Unterstand und ru- deralisierter Bodendecke. Den größten Anteil an der Zusammensetzung der Krautschicht haben die Begleitarten mesophiler Wälder. Im Gegensatz zur einheitlichen Artenzusam- mensetzung der ersten Baumschicht weisen Unterschiede im vertikalen Aufbau der Bestän- Abbildung 2. Lage und Abgrenzung des NSG „Brühl- wegdüne“. – Kartographie: J. H eck .

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