Carolinea 77

196 Carolinea 77 (2019) Der zugrunde liegende Planfeststellungsbe- schluss stellte für den Fall der Verwirklichung der Bundesstraße 535 fest, dass die Landesstraße 600 für den Verkehr abschnittsweise entbehrlich würde und infolgedessen eingezogen und somit teilrückgebaut werden könne. Dieser abschnittsweise Totalrückbau der Landes- straße 600 mit Aufhebung einer verkehrsweg- bedingten Zerschneidungswirkung bildete auch das Kernstück des naturschutzrechtlichen Kom- pensationskonzepts für den Bau der Bundesstra- ße 535, da – bei Abwägung aller Belange – der Intensivlandwirtschaft im Planungsraum nicht die Bereitstellung ausgedehnter zusammenhän- gender Kompensationsflächen zugemutet wer- den konnte. Nach erfolgreichen Bauarbeiten wur- de die Bundesstraße 535 am 4. Mai 2000 dem Verkehr übergeben und ist seither in Betrieb. Von Seiten der Gemeinde Sandhausen wurde im Jahre 2008 der Antrag gestellt, eine Ände- rung des Planfeststellungsbeschlusses für die Bundesstraße 535 herbeizuführen und auf den Teilrückbau der Landesstraße 600 zu verzichten. Diese sollte der Gemeinde Sandhausen weiterhin als zusätzliche Anbindungsstraße zur Verfügung stehen. Eine Änderung des dem Vorhaben zu- grunde liegenden Planfeststellungsbeschlusses wurde der Gemeinde Sandhausen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe in Aussicht ge- stellt, sofern ein adäquater, mit allen berührten Trägern öffentlicher Belange, insbesondere den Naturschutzbehörden und -verbänden abzustim- mender Ausgleich geschaffen werden würde. Unter Mitwirkung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde in der Folgezeit ein sinnvolles Maßnahmenbündel als Ausgleich zum Teilrück- bau der Landesstraße 600 entwickelt, welches insbesondere den Rückbau der Straße „Am Forst“ umfasste. Hierdurch sollte die Zusammen- führung der beiden Teilbereiche des bestehen- den Naturschutzgebietes „Sandhausener Düne – Pferdstrieb“, mit den wertvollsten Sandrasen- und Binnendünenresten Süddeutschlands, er- möglicht werden. Gegen den als Ausgleichsmaßnahme entwi- ckelten Rückbau der Straße “Am Forst“ gingen beim Petitionsausschuss des Landtags Baden- Württemberg in der Folge zwei Petitionen ein. Eine weitere Petition der anerkannten Natur- schutzvereinigungen BUND, NABU und LNV hatte dagegen den umgehenden Teilrückbau der Landesstraße 600 zum Inhalt. Ein hierzu ver- fasstes Petitionsergänzungsschreiben brachte als Alternative für den Rückbau der Straße „Am Forst“ und somit auch den Teilrückbau der Lan- desstraße 600 die Möglichkeit einer Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf den Sandhau- sener Dünen („Am Brühlweg“) vor. Abstimmungen zwischen den Beteiligten führten in der Folge dazu, dass der beabsichtigte Rück- bau der Straße „Am Forst“ nicht durchgeführt und stattdessen dadurch ersetzt wurde, dass die Umsetzung eines zusätzlich entwickelten Maßnahmenkonzeptes „Am Brühlweg“ durch- geführt wird. Das Maßnahmenkonzept umfasst insgesamt vier Maßnahmen, unter anderem die Ausweisung einer 32 Hektar großen Fläche auf den Sandhausener Dünen im Bereich des Brühlwegs südlich der Gemeindebebauung als Naturschutzgebiet sowie die Entwicklung von Teilbereichen dieser Flächen zu Sandrasen und Sandheiden sowie lichtem Wintergrün- und Weißmoos-Kiefernwald. Auf Empfehlung des Petitionsausschusses des Landes, welcher der Landtag gefolgt ist, wur- de die Landesregierung gebeten, die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses durch das Regierungspräsidium Karlsruhe herbeizufüh- ren. Wesentliches Element der Änderung sollte hierbei ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Umsetzung eines Alternativkonzeptes zu dem im Planfeststellungsbeschluss des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe festgesetzten na- turschutzfachlichen Eingriffsausgleich sein. Das Alternativkonzept sollte vier Einzelmaßnahmen umfassen, zu denen auch das entwickelte Maß- nahmenkonzept „Am Brühlweg“ gehören sollte. Der öffentlich-rechtliche Vertrag für die Umset- zung des Alternativkonzeptes wurde im Juni 2015 zwischen der Gemeinde Sandhausen, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Bun- desrepublik Deutschland – Bundesstraßenver- waltung – geschlossen und regelt insbesondere die Frage der Planung, Herstellung und Finanzie- rung des Ausgleichskonzeptes zwischen den Be- teiligten. Mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbunden ist als viertes von vier Modulen die Ausweisung des im Petitionsergänzungsschrei- ben der Verbände so formulierten neuen Natur- schutzgebietes auf den Sandhausener Dünen („Am Brühlweg“) und dessen naturschutzfachlich sinnvolle Entwicklung. Nachdem die Module eins bis drei bereits umgesetzt wurden, stellt das der- zeit in der Ausweisung befindliche Naturschutz- gebiet „Brühlwegdüne“ die Umsetzung dieser verbliebenen vertraglichen Festlegung dar und soll die Grundlage der erforderlichen und eben- falls ausstehenden Flächenentwicklung bilden.

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