carolinea, 69
          
        
        
          (2011): 133-138, 1
        
        
          Abb., 4 Farbtaf.; Karlsruhe, 15.12.2011
        
        
          133
        
        
          Erweiterung des Natur- und Landschaftsschutz-
        
        
          gebietes „Hochholz-Kapellenbruch“
        
        
          C
        
        
          hristoph
        
        
          A
        
        
          ly
        
        
          &
        
        
          G
        
        
          abriel
        
        
          R
        
        
          ösch
        
        
          
            Kurzfassung
          
        
        
          Am 10. Februar 2011 konnte das Natur- und Land-
        
        
          schaftsschutzgebiet (NSG/LSG) „Hochholz-Kapellen-
        
        
          bruch“ 20 Jahre nach der ersten Ausweisung als Schutz-
        
        
          gebiet mit einer neuen Verordnung versehen und um
        
        
          121
        
        
          ha NSG-Fläche erweitert werden. Zwanzig Jahre
        
        
          beharrliche Naturschutzarbeit hatten zu einer beeindru-
        
        
          ckenden naturschutzfachlichen Aufwertung dieses Teils
        
        
          der Kinzig-Murg-Rinne zwischen Malsch (bei Heidel-
        
        
          berg) und Wiesloch geführt: wo 1991 noch überwiegend
        
        
          Ackerflächen auf anmoorigen Böden bestellt wurden,
        
        
          finden sich heute ausgedehnte Wiesen und Hochstau-
        
        
          denfluren.Weiter ist das Gebiet charakterisiert durch ein
        
        
          Grabensystem mit gut entwickelten Schilf- und Röhricht-
        
        
          säumen sowie Schwarzerlen-Eschen-Auwälder und Ei-
        
        
          chen-Hainbuchen-Sternmierenwälder. Detaillierte vege-
        
        
          tationskundliche Kartierungen (R
        
        
          ösch
        
        
          2009)
        
        
          legten es
        
        
          nahe, nun auch den zentralen, bisher als LSG geführten
        
        
          Bereich des Gebietes als Naturschutzgebiet auszu-
        
        
          weisen. Die Unterschutzstellung würdigt das Erreichte,
        
        
          richtet die land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf
        
        
          das naturschutzfachliche Ziel aus, reduziert Störungen
        
        
          durch Freizeit-Aktivitäten und hilft, den zur Pflege dau-
        
        
          erhaft erforderlichen Einsatz von Naturschutzmitteln zu
        
        
          sichern. Die Wiederbesiedlung mit gebietstypischen
        
        
          Vogelarten, die teilweise nur noch als Wintergäste zu
        
        
          beobachten waren, ist angelaufen und wird weiter be-
        
        
          obachtet werden.
        
        
          
            Abstract
          
        
        
          20
        
        
          years after the declaration of the nature reserve
        
        
          “
        
        
          Hochholz-Kapellenbruch”, located in the communi-
        
        
          ties Malsch, Rauenberg, St-Leon Rot and Wiesloch
        
        
          (
        
        
          Baden-Wuerttemberg, Germany), it was possible to
        
        
          expand the protection of the legal ordinance to addi-
        
        
          tional 121 hectares. 1991, this area was in intensive
        
        
          agricultural use, which was made possible by drainage
        
        
          of the former bogs, swamps and wet meadows in 1933.
        
        
          Now, wet grasslands in extensive use replace most of
        
        
          the former fields. The trenches are held operational;
        
        
          they are accompanied by broad bands of rushs, sedg-
        
        
          es, and reed. Still in forestral use are Stellario-Carpine-
        
        
          tum oak-hornbeam forests and residual alluvial forests
        
        
          with Alnus glutinosa. The legal ordinance regulates the
        
        
          agricultural and forestral use, reduces the disturbances
        
        
          caused by leisure activities, and helps to secure the
        
        
          needed public money for landscape management.Typi-
        
        
          cal and rare species of birds are present, some of them
        
        
          only during migration; their re-establishment as breed-
        
        
          ing species will be monitored.
        
        
          
            Autoren
          
        
        
          Dr. C
        
        
          hristoph
        
        
          A
        
        
          ly
        
        
          ,
        
        
          Regierungspräsidium Karlsruhe, Re-
        
        
          ferat 55 – Naturschutz, Recht, 76247 Karlsruhe, Tel.:
        
        
          0721-926-4362,
        
        
          E-Mail: 
        
        
        
          G
        
        
          abriel
        
        
          R
        
        
          ösch
        
        
          ,
        
        
          Alte Rathausgasse 4, 69254 Malsch,
        
        
          Tel.: 07253-24689, E-Mail: 
        
        
        
          .
        
        
          
            1
          
        
        
          
            Gebietsentwicklung, Schutzwürdigkeit
          
        
        
          Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Hoch-
        
        
          holz-Kapellenbruch“ liegt östlich und westlich der
        
        
          Eisenbahntrasse Karlsruhe-Heidelberg zwischen
        
        
          den Ortschaften Wiesloch-Frauenweiler, St. Le-
        
        
          on-Rot, Rauenberg-Malschenberg und Malsch.
        
        
          Es ist Teil der am Ende der Würm-Eiszeit entstan-
        
        
          denen Kinzig-Murg-Rinne, die sich heute durch
        
        
          naturschutzfachlich wertvolle Feuchtgebiete wie
        
        
          das Weingartener Moor, den Bruchgraben bei
        
        
          Baden-Baden, das Federbachbruch, das Schif-
        
        
          tunger Bruch oder das Rastatter Ried auszeich-
        
        
          net. Gewann- und Wegnamen des rund 120 ha
        
        
          großen Kapellenbruchs weisen auf die Jahrhun-
        
        
          derte alte Nutzung als Wiese oder Allmendweide
        
        
          hin („Bruchwiesen“, „Furtwiesen“, „Viehweg“ auf
        
        
          den Gemarkungen Rauenberg und Malsch).
        
        
          1933
        
        
          beendete die Anlage eines Entwässerungs-
        
        
          systems durch denReichsarbeitsdienst dieseNut-
        
        
          zung, anstelle der Moore, Sümpfe und feuchten
        
        
          Wiesen entstanden Ackerflächen. Im Jahr 1991
        
        
          wurde der zentrale Bereich des Gebietes zu ca.
        
        
          90 %
        
        
          als Mais- oder Getreideacker genutzt und
        
        
          deshalb als „begleitendes LSG“ ausgewiesen,
        
        
          u. a. mit dem Schutzzweck der Extensivierung.
        
        
          Diese Extensivierung wurde in den vergangenen
        
        
          20
        
        
          Jahren Zug um Zug durch Flächenkauf, Pflege
        
        
          und Vertragsnaturschutz realisiert. Aktiv beteiligt
        
        
          waren die Kommunen, die Liegenschafts- und
        
        
          Naturschutzverwaltung des Landes und des
        
        
          Landkreises, sowie zahlreiche Vertreter des pri-
        
        
          vaten und des Verbands-Naturschutzes.
        
        
          Rund 85 % der 1991 noch als Acker genutzten
        
        
          Fläche sind heute Wiese. Dabei handelt es sich
        
        
          in erster Linie um Glatthaferwiesen, deren Ar-
        
        
          tenzusammensetzung mit den gegebenen Nähr-