A
        
        
          ly
        
        
          &
        
        
          R
        
        
          ösch
        
        
          :
        
        
          Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Hochholz-Kapellenbruch“
        
        
          135
        
        
          In den Hochstaudenfluren und Röhrichten sind
        
        
          –
        
        
          teilweise wieder, und teilweise in erstaunlicher
        
        
          Dichte –  Feldschwirl (Locustella naevia, RL V),
        
        
          Sumpf- und Teichrohrsänger (Acrocephalus pa-
        
        
          lustris, RL V, A. scirpacaeus), Rohrammer (Em-
        
        
          beriza schoeniclus, RL V) sowie das Schwarz-
        
        
          kehlchen (Saxicola rubicola) zu hören. Ursache
        
        
          hierfür ist ohne Zweifel die gute Entwicklung die-
        
        
          ser grabenbegleitenden Säume, deren Pflege seit
        
        
          1990
        
        
          auf der Grundlage eines naturschutzfachlich
        
        
          optimierten Gewässerpflegeplans durchgeführt
        
        
          wird (K
        
        
          önig
        
        
          1990).
        
        
          Drossel- und Schilfrohrsänger
        
        
          (
        
        
          Acrocephalus arundinaceus, A. schoenobaenus,
        
        
          beide RL 1) sowie das Braunkehlchen (Saxicola
        
        
          rubetra, RL 1) und der Rohrschwirl (Locustella lu-
        
        
          scinioides, RL 2) wurden in den 80er Jahren noch
        
        
          als Brutvögel nachgewiesen, eine Wiederbesied-
        
        
          lung des Gebietes wird erhofft. In den Gräben
        
        
          selbst kommt das Teichhuhn (Gallinula chloropus,
        
        
          RL 3) vor. Graureiher (Ardea cinerea) und Weiß-
        
        
          storch (Ciconia ciconia, RL V, seit 2008 wieder
        
        
          Brutvogel, seit 2010 sogar mit zwei Paaren) nut-
        
        
          zen hier die großen Bestände der Wasserfrösche
        
        
          als Nahrungsgrundlage.
        
        
          Auf Wiesen und Gewässern sowie in den Röh-
        
        
          richten wurden während der Winterzeit u. a.
        
        
          folgende Arten nachgewiesen: Bekassine (Gal-
        
        
          linago gallinago, RL 1), Grauammer (Emberiza
        
        
          calandra, RL 2), Grünschenkel (Tringa nebularia),
        
        
          Kanadagans (Branta canadensis), Kornweihe
        
        
          (
        
        
          Circus cyaneus, RL 1), Krickente (Anas crecca,
        
        
          RL 1), Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoe
        
        
          nobaenus, RL 1), Schwarzkehlchen (Saxicola
        
        
          rubicola), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe,
        
        
          RL  1) und Wiesenschafstelze (Motacilla flava).
        
        
          Auch der Graukranich (Grus grus) hat das Ge-
        
        
          biet in jüngerer Zeit als Ruheplatz während des
        
        
          Herbstzuges genutzt. Der Kiebitz (Vanellus va-
        
        
          nellus, RL  2) war bis zum Jahr 2004 Brutvogel.
        
        
          Jedes Jahr tauchen brutbereite Altvögel auf, es
        
        
          kommt auch zu Brutversuchen, aber leider wurde
        
        
          seither keine erfolgreiche Brut beobachtet: Aus-
        
        
          gerechnet eine besonders tief gelegene Fläche
        
        
          auf Gemarkung Malschenberg, die im Frühjahr
        
        
          regelmäßig unter Wasser steht und daher für die
        
        
          Vögel besonders attraktiv ist, wird noch als Acker
        
        
          genutzt.
        
        
          Aus der Gruppe der Fledermäuse konnten fol-
        
        
          gende Waldarten nachgewiesen werden
        
        
          3
        
        
          :
        
        
          Gro
        
        
          ßer und Kleiner Abendsegler (Nyctalus noctula,
        
        
          N. leisleri, letzterer RL 2; Einstufung nach B
        
        
          raun
        
        
          &
        
        
          D
        
        
          ieterlen
        
        
          2003) ,
        
        
          Wasserfledermaus (Myotis
        
        
          daubentonii, RL 3), Großes Mausohr (Myotis my-
        
        
          otis, RL 2), Rauhautfledermaus (Pipistrellus na-
        
        
          thusii), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmae-
        
        
          us) und Braunes Langohr (Plecotus auritus, RL
        
        
          3).
        
        
          Hinzu kommen Arten, die sich tagsüber in Ge-
        
        
          bäuden aufhalten und den Wald zur Jagd aufsu-
        
        
          chen: Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus,
        
        
          RL 2), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus,
        
        
          RL 3), Große oder Kleine Bartfledermaus, My-
        
        
          otis brandtii, RL 1, oder M. mystacinus, RL 3).
        
        
          Alle Arten überwinden während einer Nacht mit
        
        
          Leichtigkeit die Entfernungen zwischen den ein-
        
        
          zelnenWaldbereichen des Gebiets. Damit besitzt
        
        
          das Gebiet in der jetzt erreichten Ausdehnung
        
        
          eine artenreiche und überaus individuenreiche
        
        
          Fledermaus-Gesellschaft, die in hohem Maße
        
        
          schutzwürdig und schutzbedürftig ist.
        
        
          Alle genannten Fledermausarten sind in Anhang
        
        
          IV der FFH-Richtlinie (A
        
        
          nonymus
        
        
          2006)
        
        
          enthalten.
        
        
          Dies bedeutet, dass Störungen oder die Besei-
        
        
          tigung von Höhlenbäumen auch im Zusammen-
        
        
          hang mit ansonsten ordnungsgemäßer Forst-
        
        
          wirtschaft nicht zulässig sind, sollte sich dadurch
        
        
          der Erhaltungszustand der lokalen Population
        
        
          verschlechtern (§ 44 (4) Bundesnaturschutzge-
        
        
          setz).
        
        
          Eine Besonderheit im Herzen des Gebietes ist
        
        
          ein ehemaliges Gewerbegebiet auf Gemarkung
        
        
          Rauenberg. Ohne den erfolgreichen Flächen-
        
        
          kauf durch die Kommune und das Land Baden-
        
        
          Württemberg wäre dieser Bereich durch die
        
        
          bereits geplante Wiederansiedlung von Indus-
        
        
          triebetrieben naturschutzfachlich völlig entwer-
        
        
          tet worden und zu einem zentralen Störfaktor
        
        
          im Schutzgebiet geworden. Heute ist der durch
        
        
          Kiesabbau entstandene und nun nicht wie ge-
        
        
          plant im Rahmen der „Rekultivierung“ verfüllte
        
        
          See ein vielfältiger Lebensraum mit reichhaltiger
        
        
          Unterwasser- und Ufervegetation. Er ist u. a. Le-
        
        
          bensraum des Kamm-Molchs (Triturus cristatus;
        
        
          gefährdet nach L
        
        
          aufer
        
        
          et al. 2007), der Malermu-
        
        
          schel (Unio pictorum, gefährdet nach A
        
        
          nonymus
        
        
          2008)
        
        
          und zahlreicher Libellenarten (Fischbe-
        
        
          satz und angelsportliche Nutzung finden nicht
        
        
          statt). In angrenzenden Tümpeln laicht regel-
        
        
          mäßig die Gelbbauch-Unke (Bombina variega-
        
        
          ta, gefährdet). Der vom Aussterben bedrohte
        
        
          Flussuferläufer (Actitis hypoleucus) nutzt das
        
        
          Areal als Trittstein während des Zugs. Auf dem
        
        
          ehemaligen Industriegelände selbst hat sich –
        
        
          exemplarisch genannt für Bewohner sonniger,
        
        
          trockener Ruderalstandorte – die Blauflügelige
        
        
          Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens; ge-
        
        
          3
        
        
          Alle Fledermaus-Nachweise verdanken wir H
        
        
          ans
        
        
          -
        
        
          J
        
        
          oachim
        
        
          
        
        
          F
        
        
          ischer
        
        
          ,
        
        
          Walldorf.