Carolinea 78

B urton & W eiser : Bestandsaufnahme für die Röhrichtgebiete bei Heidelberg 157 einige dieser Arten erst in den letzten Jahren ihr Areal in Mitteleuropa erweitern konnten, so die Blaue Holzbiene ( B urton 2017), die Gelbbinden- Furchenbiene ( F rommer & F lügel 2005) oder der Stahlblaue Grillenjäger ( B urton et al. 2019, B ur - ton & W eiser 2019 ). Ein kleiner Fleck mit einem blühenden Bestand der Grünen Minze ( Mentha spicata agg.) am Landgraben Ost wurde im Au- gust 2019 von vielen verschiedenen Arten be- sucht, auch hier wieder Insekten, die ihr Brutha- bitat unter Umständen relativ weit entfernt haben: Bienenwolf ( Philanthus triangulum ), Bienenwolf- Goldwespe ( Hedychrum rutilans ) und Goldglän- zende Furchenbiene ( Halictus subauratus ) bevor- zugen Sandboden, wie er in den Sandhausener Naturschutzgebieten und an einigen Stellen in der Schwetzinger Hardt ( W eiser 2019 ) vorkommt. Die Libellenfauna zeigt, wenig überraschend, et- was anspruchsvollere Arten im Bereich Landgra- ben Ost, ehe dieses Gewässer zum Vorfluter der Kläranlage wird. Die Fließgeschwindigkeit des Landgrabens ist so gering, dass es hier in der warmen Jahres- zeit in großer Zahl Wasserfrösche gibt (Abb. 14). Entsprechend gehen hier Störche und Graurei- her (Abb. 15) gern auf Jagd. Nutria (Abb. 16) und Bisam sind regelmäßig zu beobachten. Flo- ristisch erwähnenswert ist das Vorkommen des Natternkopf-Wurmlattichs ( Helminthotheca echi- oides ) am Landgraben West. Dieser Korbblütler mediterraner Herkunft scheint sich im Süden Deutschlands auszubreiten, gilt aber noch als unbeständig. Herausragende Arten in den beiden Gebieten sind noch einmal in Tabelle 4 zusammengefasst. 4 Bewertung, Schutz und Pflegemaßnahmen J ohn F. B urton konnte nachweisen, dass das Bruch und die Hecken entlang der Kläranlage Reste der ursprünglichen alten Kulturlandschaft sind. Weder die einheimische Bevölkerung noch die zuständigen Gemeindeverwaltungen oder der Landesbetrieb Gewässer scheinen den Wert dieser Gebiete für die Biodiversität in unserer ansonsten ausgeräumten und dicht besiedelten Landschaft zu würdigen. Hecken, Gehölzzeilen, größere Weiden-Bäume und Schilfbestände am Landgraben behindern den Betrieb der Kläran- lage nicht. Insbesondere in Zeiten des Klimawandels und vom Menschen verursachten Biodiversitätsver- lustes wie Insektensterben ( H allmann et al. 2017, E isenhauer et al. 2019), Abnahme der Schmet- terlingspopulationen ( H abel et al. 2019) sowie Rückgang der Individuen unter Wildtierpopulati- onen in Waldgebieten ( G reen et al. 2019) muss aber auf derartige Rückzugsgebiete in besonde- rer Weise Rücksicht genommen werden. Nach § 39 (5) 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, „Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschnei- den; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden“ (Kapitel 5: Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope). Gegen diese gesetzlichen Auflagen wurde am Landgraben nach Beobachtungen der Verfasser in den letzten beiden Jahrzehnten öfter versto- ßen. Schilfbewuchs ist nach Ansicht der Ver- fasser für den Hochwasserschutz ein geringes Risiko, eher trägt das Schilf zur Befestigung der Gewässerränder bei. Speziell im Sommer 2019 fand die Mahd am südlichen Rand des Gebietes Landgraben West (Abb. 17, 18) direkt vor einer kurzen Regenphase statt; durch das Mulchen war mehr lockeres Material im Gewässer als sonst und es konnte auch ein durchweichter Zu- stand des Gewässerrandes festgestellt werden. Größter Engpass für den Abfluss ist die sehr enge Unterführung des Landgrabens unter der K4153 (Abb. 19). Hier können sich bei Hochwas- ser relativ leicht im Wasser treibende Gegen- stände verkeilen und zu einem Rückstau führen. Das Schilf ist hier sicher das geringere Problem. Nach demEntfernen des Schilfs noch zur Brutzeit im Sommer 2019 fand Ende August ein Treffen zwischen Unterer Naturschutzbehörde, Vertre- tern des Landesbetriebs Gewässer und P. W ei - ser statt. Die Vorfluterfunktion des Landgrabens im Bereich der Kläranlage erfordert unter Um- ständen ein Freihalten des langsam fließenden Landgrabens, wofür ein Zugang zum Gewässer benötigt wird. Es wurden jedoch für die Zukunft späte Mähtermine und abschnittsweises Mähen ab Oktober vereinbart. In der Gemeinde Sandhausen kommt der Teich- rohrsänger nach Kenntnis der Verfasser sonst nur noch im NSG Zugmantel-Bandholz mit we- nigen Brutpaaren vor. Der Erhalt dieser Brutha- bitate außerhalb von Schutzgebieten ist deshalb von großer Bedeutung. Für das Gebiet Bruch schlagen die Verfasser fol- gende Maßnahmen zur Erhaltung und Ausweitung der Schilfgebiete vor: regelmäßiges Zurückdrängen der Brombeer-Gestrüppe,Wiederbewässerung des Areals im Zuge der geplanten Zusammenlegung und Renaturierung von Leimbach/Landgraben (Fortsetzung S. 166)

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