Carolinea 77
138 Carolinea 77 (2019) beitet werden, denn die Art blieb in diesen trotz ihres Vorkommens unberücksichtigt. Die mageren Flachland-Mähwiesen als bedeu- tende Lebensräume für die Wiesenknopf-Amei- senbläulinge zeigen eine besondere Erhaltungs- problematik. Beispielhaft hierfür sind die jüngsten Bestandsrückgänge von P. teleius im Bühlertal (s. Kap. 9.1), welche die besonderen Schwierig- keiten bei der Erhaltung der Ameisenbläulinge auf landwirtschaftlich genutzten Grünlandflä- chen aufzeigen. Die Grenzen des Vertragsna- turschutzes werden hier deutlich erkennbar. Bis vor kurzem bestand ein Biotopverbund von etwa zehn Lokalitäten, die durch LPR-Verträge mit mehreren Landwirten in einem guten Erhal- tungszustand verbleiben konnten. Nach dem Auslaufen dieser Verträge in den vergangenen Jahren sind die Bestände von P. teleius in kur- zer Zeit nahezu erloschen. Die dem Naturschutz zur Verfügung stehenden Mittel zur artgerechten Bewirtschaftung setzen die Kooperationsbereit- schaft der Landwirte voraus. Sie ist in der Region kaum noch gegeben! Die Möglichkeiten der Flä- chennutzung für die Biogaserzeugung und die Problematik von bürokratischen Kontrollverfah- ren machen den Abschluss von LPR-Verträgen für die Landwirte oftmals ökonomisch unattraktiv. In der Umgebung von Wüstenrot (vorwiegend Lkr. Heilbronn) existiert noch eine Metapopu- lation von P. teleius , wenngleich auch hier ein merklicher Rückgang zu verzeichnen ist. Es be- stehen etwa zehn LPR-Verträge, die die Eignung landwirtschaftlich genutzter Flächen (meist zwei- schüriger Wiesen) für die Raupenentwicklung durch artgerechte Mahdzeitpunkte sichern soll. Es muss eine Mahdruhe etwa vom 10.6. bis 10.9. gewährleistet sein, damit den im Juli fliegenden Faltern blühende Wiesenknopf-Pflanzen für die Eiablage zur Verfügung stehen und die Raupen die frühe Phase ihrer Entwicklung in den Blüten- köpfen abschließen können (Abb. 69). Neben den mehrschürigen Wiesen finden sich im NSG Wiesen im Rot- und Dachsbachtal bei Finsterrot flächige Bestände des Großen Wiesenknopfes auf ungenutzten Flächen, die durch Pflegemahd erhalten werden. Solche Lebensräume sind in anderen Regionen seltener. Im Projektverlauf konnte erreicht werden, dass auf einigen unge- nutzten Flächen außerhalb des NSG eine für Ameisenbläulinge artgerechte Mahd stattfindet. Des Weiteren wurde auf Schutzmaßnahmen für kleinere angrenzende Flächen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis hinge- wirkt, die gleichfalls der genannten Metapopula- tion von P. teleius zuzurechnen sind. Neuere Studien haben gezeigt, dass eine er- folgreiche Larvalentwicklung von P. teleius glei- chermaßen bei M. rubra wie bei M. scabrinodis möglich ist (s. Kap. 9.3). Trotzdem deuten eini- ge Untersuchungen darauf hin, dass in vielen für P. teleius günstigen Habitaten die Wirtsart M. scabrinodis dominiert ( R eiser et al. 2002, vor- liegende Studie). Eine Möglichkeit der Erklärung wäre eine Konkurrenzsituation zwischen den bei- Abbildung 69. An diesem früheren Vorkommensort von Phengaris teleius (seit 2008 mehrfach dokumen- tiert) stand zur Flugzeit im Jahr 2018 – wie auf vielen anderen mehrschüri- gen Wiesen – kein Wiesen- knopf für die Eiablage zur Verfügung. Die Mahd war deutlich nach dem 10.6. er- folgt, sodass Blütenstände noch nicht nachgetrieben waren. Daher war die Fläche im Beobachtungs jahr nicht als Larvalhabitat für Ameisenbläulinge geeig net; Alter Hau bei Wüsten- rot; 17.7.2018. – Foto: R o bert G üsten .
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