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Carolinea 71
(2013)
dienen nicht nur der bloßen Informationsvermitt-
lung, sondern ganz wesentlich der unmittelbaren
Kommunikation mit den Betroffenen. Dabei ist es
besonders wichtig, deutlich zu machen,
warum
die Ausweisung eines Naturschutzgebietes über-
haupt sinnvoll ist. Oft ist es so, dass die lokale
Bevölkerung das Besondere, die Schutzwürdig-
keit der für sie alltäglichen Landschaft, Arten und
Lebensräume gar nicht kennt.
Durch die Geländebegehung mit dem Fachmann
kann der Blick für den naturschutzfachlichen
Wert des Gebietes geschärft werden. Unabding-
bar ist hier gute Kommunikation und Kompetenz.
Es muss klar werden, um was es geht, und dass
das Vorhaben beim Verantwortlichen im Regie-
rungspräsidium in guten Händen ist. Nur dann
entstehen Glaubwürdigkeit und in der Folge Ver-
trauen. Darüber hinaus ist es wichtig, auch emo-
tionale Argumente angemessen aufzunehmen.
Wenn den Bürgerinnen und Bürgern der Schutz-
wert von Landschaft und Lebensräumen bewusst
ist, ist die Frage nach der Notwendigkeit eines
Schutzgebiets, der Schutzbedürftigkeit, zu be-
antworten: „Es ist doch schon jetzt alles so schön
und wertvoll, wozu brauchen wir überhaupt eine
Verordnung?“ – auf diese Frage muss eine über-
zeugende Antwort folgen.
In den von uns geführten Verfahren spielt hier
der konzentrierte Einsatz von Landschaftspfle-
gemitteln, der langfristige rechtliche Schutz vor
unerwünschter Veränderung, die Sicherung der
ökologischen Heimat für nachfolgende Generati-
onen, die Möglichkeit zur Durchführung ökokon-
tofähiger Maßnahmen, die Balance von Nutzung
und Schutz und die Schaffung einer Grundlage
für eine nachhaltige, langfristige Weiterentwick-
lung des Gebiets häufig eine Rolle.
Ein weiterer Pluspunkt solcher Führungen durch
das geplante Schutzgebiet ist, dass Fragen der
Bürgerinnen und Bürger persönlich beantwortet
Abbildung 1. Öffentliche Gebietsbegehung mit der örtlichen Bevölkerung und einem Fachmann, der den natur-
schutzfachlichen Wert des Gebiets darlegt und im direkten Dialog Fragen beantwortet. – Foto:
C. A
ly
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