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B

urmeister

et al.: Akzeptanzmanagement

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Gremien. In einigen Fällen wurde das Schutz-

gebietsverfahren und die ökologische Bereiche-

rung durch das Schutzgebiet als so erfreulich

empfunden, dass seitens der Kommune weitere

Schutzgebietsverfahren erbeten wurden, die wir

demnächst auch einleiten werden.

Im Gebiet „Felsengärten Mühlhausen“, in dem in

TerrassenlagenWeinbau betrieben wird, standen

die Belange des Weinbaus im Mittelpunkt der

Diskussion. Die Weingärtner hatten im Vorfeld

große Sorge, dass ihre ohnehin schwere Arbeit

zusätzlich erschwert werden könnte. In vielen

Gesprächen mit dem Vorstand der Weingärtner-

Genossenschaft und im Gelände konnten die

Betroffenen zu Beteiligten gemacht werden. Es

gelang, davon zu überzeugen, dass die Auswei-

sung eines Schutzgebiets unterm Strich Vorteile

auch für die Weingärtner mit sich bringen würde.

Die finanzielle Unterstützung der Unterhaltung

der naturschutzfachlich und landschaftsökolo-

gisch wertvollen Trockenmauern, der zugesagte

und in der Verordnung eigens erwähnte Bestand-

schutz der bestehenden Arbeitsweise und die

Möglichkeit der Prädikatisierung des dort ange-

bauten Weins als „Wein aus dem Naturschutz-

gebiet „Felsengärten Mühlhausen““ sorgten noch

vor dem Beginn des formalen Verfahrens für eine

positive Einstellung der Weingärtner. Am Ende

des Verfahren stand die einstimmige Zustim-

mung des Gemeinderats Mühlacker. Nur zwei

Einwände wurden im Zuge der Offenlage gegen

die Unterschutzstellung vorgetragen.

In Gebieten mit starken Nutzergruppen – z.B. im

„Kalkofen“ mit acht aktiven Heubauern oder in

den „Felsengärten Mühlhausen“ mit zahlreichen

Weingärtnern – wurden gemäß Verordnung

Schutzgebietsbeiräte aus allen Beteiligtengrup-

pen eingerichtet, die die Gebietsentwicklung in

regelmäßigen Sitzungen erörtern und steuern.

Die erste Runde der Sitzungen Ende 2012 zeigte,

dass sich dieses Instrument sehr bewährt: Ein

Vielfaches an Arbeit wäre zu leisten, wenn jede

Maßnahme im Einzelnen erklärt werden müsste

und jeder Wunsch in Einzelgesprächen erörtert

würde.

Uns liegt daran, Akzeptanz nicht nur zu Beginn,

bei Erlass der Schutzgebietsverordnung, her-

zustellen, sondern sie auf Dauer als Grundlage

einer erfolgreichen örtlichen Naturschutzarbeit

zu erhalten. Nach dem Abschluss des Schutz-

gebietsverfahrens beginnt die Arbeit erst: Es

gilt, das Schutzgebiet zu pflegen, zu erhalten

und weiter zu entwickeln. Dies kann nur erfolg-

reich sein oder ist zumindest um Vieles leichter,

wenn das Schutzgebiet vor Ort unterstützt und

als wichtige eigene Angelegenheit der örtlichen

Gemeinschaft verstanden wird. Für den Erfolg

dieser jahrelangen Arbeit muss im akzeptanzori-

entierten Schutzgebietsverfahren die Grundlage

gelegt werden.

Die von uns durchgeführten akzeptanzorien-

tierten Schutzgebietsverfahren haben in allen

Fällen zu einer breiten Akzeptanz in der Be-

völkerung, einer hohen, häufig einstimmigen

Zustimmung in den kommunalen Gremien und

einer durchweg positiven Berichterstattung in

den Medien geführt. Sie sind der Anfang einer

konstruktiven Zusammenarbeit mit den örtlichen

Landnutzern, den örtlichen Naturschutzvereinen

und der Kommune bei der Pflege, dem Schutz

und der Weiterentwicklung des Schutzgebiets.

Literaturverzeichnis

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