
B
urmeister
et al.: Akzeptanzmanagement
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Gremien. In einigen Fällen wurde das Schutz-
gebietsverfahren und die ökologische Bereiche-
rung durch das Schutzgebiet als so erfreulich
empfunden, dass seitens der Kommune weitere
Schutzgebietsverfahren erbeten wurden, die wir
demnächst auch einleiten werden.
Im Gebiet „Felsengärten Mühlhausen“, in dem in
TerrassenlagenWeinbau betrieben wird, standen
die Belange des Weinbaus im Mittelpunkt der
Diskussion. Die Weingärtner hatten im Vorfeld
große Sorge, dass ihre ohnehin schwere Arbeit
zusätzlich erschwert werden könnte. In vielen
Gesprächen mit dem Vorstand der Weingärtner-
Genossenschaft und im Gelände konnten die
Betroffenen zu Beteiligten gemacht werden. Es
gelang, davon zu überzeugen, dass die Auswei-
sung eines Schutzgebiets unterm Strich Vorteile
auch für die Weingärtner mit sich bringen würde.
Die finanzielle Unterstützung der Unterhaltung
der naturschutzfachlich und landschaftsökolo-
gisch wertvollen Trockenmauern, der zugesagte
und in der Verordnung eigens erwähnte Bestand-
schutz der bestehenden Arbeitsweise und die
Möglichkeit der Prädikatisierung des dort ange-
bauten Weins als „Wein aus dem Naturschutz-
gebiet „Felsengärten Mühlhausen““ sorgten noch
vor dem Beginn des formalen Verfahrens für eine
positive Einstellung der Weingärtner. Am Ende
des Verfahren stand die einstimmige Zustim-
mung des Gemeinderats Mühlacker. Nur zwei
Einwände wurden im Zuge der Offenlage gegen
die Unterschutzstellung vorgetragen.
In Gebieten mit starken Nutzergruppen – z.B. im
„Kalkofen“ mit acht aktiven Heubauern oder in
den „Felsengärten Mühlhausen“ mit zahlreichen
Weingärtnern – wurden gemäß Verordnung
Schutzgebietsbeiräte aus allen Beteiligtengrup-
pen eingerichtet, die die Gebietsentwicklung in
regelmäßigen Sitzungen erörtern und steuern.
Die erste Runde der Sitzungen Ende 2012 zeigte,
dass sich dieses Instrument sehr bewährt: Ein
Vielfaches an Arbeit wäre zu leisten, wenn jede
Maßnahme im Einzelnen erklärt werden müsste
und jeder Wunsch in Einzelgesprächen erörtert
würde.
Uns liegt daran, Akzeptanz nicht nur zu Beginn,
bei Erlass der Schutzgebietsverordnung, her-
zustellen, sondern sie auf Dauer als Grundlage
einer erfolgreichen örtlichen Naturschutzarbeit
zu erhalten. Nach dem Abschluss des Schutz-
gebietsverfahrens beginnt die Arbeit erst: Es
gilt, das Schutzgebiet zu pflegen, zu erhalten
und weiter zu entwickeln. Dies kann nur erfolg-
reich sein oder ist zumindest um Vieles leichter,
wenn das Schutzgebiet vor Ort unterstützt und
als wichtige eigene Angelegenheit der örtlichen
Gemeinschaft verstanden wird. Für den Erfolg
dieser jahrelangen Arbeit muss im akzeptanzori-
entierten Schutzgebietsverfahren die Grundlage
gelegt werden.
Die von uns durchgeführten akzeptanzorien-
tierten Schutzgebietsverfahren haben in allen
Fällen zu einer breiten Akzeptanz in der Be-
völkerung, einer hohen, häufig einstimmigen
Zustimmung in den kommunalen Gremien und
einer durchweg positiven Berichterstattung in
den Medien geführt. Sie sind der Anfang einer
konstruktiven Zusammenarbeit mit den örtlichen
Landnutzern, den örtlichen Naturschutzvereinen
und der Kommune bei der Pflege, dem Schutz
und der Weiterentwicklung des Schutzgebiets.
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