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reiber
: Zwei neue Naturschutzgebiete
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bekannteste, beliebteste und vielleicht sogar lan-
desweit bedeutsamste Kulturlandschaftslebens-
raum Baden-Württembergs.
Schutzbedürftigkeit:
Gefährdet ist auch das hier
besprochene Gebiet in erster Linie durch Aufga-
be der Wiesenmahd und der Obstbaumpflege.
Werden diese (wirtschaftlich nicht attraktiven)
Tätigkeiten aufgegeben, machen sich in natür-
licher Sukzession Gehölze breit und leiten die
Entstehung eines Waldes ein. In der Folge ver-
lieren licht- und wärmebedürftige Offenlandarten
ihren Lebensraum. Die Unterschutzstellung hat
u.a. zur Folge, dass sich die Naturschutzverwal-
tung in Abstimmung mit Eigentümern und Be-
wirtschaftern der Pflege annehmen wird.
Weiter ist das Gebiet gefährdet durch eine Inten-
sivierung der Landwirtschaft. Intensive Düngung
und früher Siloschnitt könnten ohne weiteres
eingeführt werden und würden die Flächen in-
nerhalb eines einzigen Jahres ökologisch voll-
kommen entwerten, ohne dass damit ein gesetz-
licher Verbotstatbestand erfüllt wäre (lediglich die
– kaum nachweisbare – Verschlechterung des
Erhaltungszustands der lokalen Populationen
einer europäischen Vogelart oder einer in An-
hang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten
Art wäre gem. § 44 (4) BNatSchG widerrecht-
lich). Allein daraus resultiert eine hohe Schutz-
bedürftigkeit nicht intensiv genutzter Wiesen. Die
regionalplanerische Einstufung ist hier die eines
„Vorbehaltsgebietes für die Landwirtschaft“: Dies
unterstreicht die gegebene Gefährdung.
Eine dritte Gefährdung stellt die ungeregelte Ent-
faltung von Freizeitaktivitäten dar. Anlage von
Tierkoppeln und Gärten verbrauchen Biotopflä-
che; frei laufende Hunde, Modellflugzeuge oder
Lenkdrachen lösen bei Vögeln die Flucht aus.
Entsprechend gestörte Bereiche werden nicht
besiedelt. Nur bei entsprechender Regulierung
des Freizeitverhaltens ist zu hoffen, dass das
Gebiet Brutstandort von Wendehals (
Jynx tor-
quilla
) und Neuntöter (
Lanius collurio
) bleibt und
sich künftig heute noch fehlende, aber erwart-
bare Vogelarten wie Steinkauz (
Athene noctua
),
Baumpieper (
Anthus trivialis
) oder Gartenbaum-
läufer (
Certhia brachydactyla
) ansiedeln.
Das Naturschutzgebiet „Sauersbosch,
Pfrimmersbach- und Märzenbachtal“
Lage und Größe, naturräumliche Zuordnung:
Das 96 ha große Naturschutzgebiet „Sauersbosch,
Pfrimmersbach- und Märzenbachtal“ liegt natur-
räumlich im Schwarzwald, überwiegend auf der
Gemarkung Lichtental der Stadt Baden-Baden.
Tabelle 5. „Streuobstwiesen Kleingemünd“: Artenliste der Tagfalter und Widderchen
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
RL BW
1
Abundanz
2
Kleiner Feuerfalter
Lycaena phlaeas
V
II
Brauner Feuerfalter
Lycaena tityrus
V
III
Kurzschwänziger Bläuling
Cupido argiades
V
IV
Hauhechel-Bläuling
Polyommatus icarus
-
II
Kleines Wiesenvögelchen
Coenonympha pamphilus
-
IV
Tintenfleck-Weißling
Leptidea sinapis agg.
-
II
Großes Ochsenauge
Maniola jurtina
-
III
Schachbrett-Falter
Melanargia galathea
-
VI
Tagpfauenauge
Nymphalis io
-
I
Rostfarbiger Dickkopffalter
Ochlodes sylvanus
-
II
Waldbrettspiel
Pararge aegeria
-
I
Großer Kohlweißling
Pieris brassicae
-
II
Grünader-Weißling
Pieris napi
-
II
Kleiner Kohlweißling
Pieris rapae
-
II
Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter
Thymelicus lineola
-
III
Braunkolbiger Braun-Dickkopffalter
Thymelicus sylvestris
-
IV
Admiral
Vanessa atalanta
-
I
1
E
bert
et al
. 2008
2
Es bedeutet: I = 1, II = 2-5 , III = 6-10, IV = 11-20, V = 21-50, VI = 51-100, VII = 101-500, VII > 500 Exemplare im
Gebiet