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A

ly

& T

reiber

: Zwei neue Naturschutzgebiete

181

bekannteste, beliebteste und vielleicht sogar lan-

desweit bedeutsamste Kulturlandschaftslebens-

raum Baden-Württembergs.

Schutzbedürftigkeit:

Gefährdet ist auch das hier

besprochene Gebiet in erster Linie durch Aufga-

be der Wiesenmahd und der Obstbaumpflege.

Werden diese (wirtschaftlich nicht attraktiven)

Tätigkeiten aufgegeben, machen sich in natür-

licher Sukzession Gehölze breit und leiten die

Entstehung eines Waldes ein. In der Folge ver-

lieren licht- und wärmebedürftige Offenlandarten

ihren Lebensraum. Die Unterschutzstellung hat

u.a. zur Folge, dass sich die Naturschutzverwal-

tung in Abstimmung mit Eigentümern und Be-

wirtschaftern der Pflege annehmen wird.

Weiter ist das Gebiet gefährdet durch eine Inten-

sivierung der Landwirtschaft. Intensive Düngung

und früher Siloschnitt könnten ohne weiteres

eingeführt werden und würden die Flächen in-

nerhalb eines einzigen Jahres ökologisch voll-

kommen entwerten, ohne dass damit ein gesetz-

licher Verbotstatbestand erfüllt wäre (lediglich die

– kaum nachweisbare – Verschlechterung des

Erhaltungszustands der lokalen Populationen

einer europäischen Vogelart oder einer in An-

hang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten

Art wäre gem. § 44 (4) BNatSchG widerrecht-

lich). Allein daraus resultiert eine hohe Schutz-

bedürftigkeit nicht intensiv genutzter Wiesen. Die

regionalplanerische Einstufung ist hier die eines

„Vorbehaltsgebietes für die Landwirtschaft“: Dies

unterstreicht die gegebene Gefährdung.

Eine dritte Gefährdung stellt die ungeregelte Ent-

faltung von Freizeitaktivitäten dar. Anlage von

Tierkoppeln und Gärten verbrauchen Biotopflä-

che; frei laufende Hunde, Modellflugzeuge oder

Lenkdrachen lösen bei Vögeln die Flucht aus.

Entsprechend gestörte Bereiche werden nicht

besiedelt. Nur bei entsprechender Regulierung

des Freizeitverhaltens ist zu hoffen, dass das

Gebiet Brutstandort von Wendehals (

Jynx tor-

quilla

) und Neuntöter (

Lanius collurio

) bleibt und

sich künftig heute noch fehlende, aber erwart-

bare Vogelarten wie Steinkauz (

Athene noctua

),

Baumpieper (

Anthus trivialis

) oder Gartenbaum-

läufer (

Certhia brachydactyla

) ansiedeln.

Das Naturschutzgebiet „Sauersbosch,

Pfrimmersbach- und Märzenbachtal“

Lage und Größe, naturräumliche Zuordnung:

Das 96 ha große Naturschutzgebiet „Sauersbosch,

Pfrimmersbach- und Märzenbachtal“ liegt natur-

räumlich im Schwarzwald, überwiegend auf der

Gemarkung Lichtental der Stadt Baden-Baden.

Tabelle 5. „Streuobstwiesen Kleingemünd“: Artenliste der Tagfalter und Widderchen

Deutscher Name

Wissenschaftlicher Name

RL BW

1

Abundanz

2

Kleiner Feuerfalter

Lycaena phlaeas

V

II

Brauner Feuerfalter

Lycaena tityrus

V

III

Kurzschwänziger Bläuling

Cupido argiades

V

IV

Hauhechel-Bläuling

Polyommatus icarus

-

II

Kleines Wiesenvögelchen

Coenonympha pamphilus

-

IV

Tintenfleck-Weißling

Leptidea sinapis agg.

-

II

Großes Ochsenauge

Maniola jurtina

-

III

Schachbrett-Falter

Melanargia galathea

-

VI

Tagpfauenauge

Nymphalis io

-

I

Rostfarbiger Dickkopffalter

Ochlodes sylvanus

-

II

Waldbrettspiel

Pararge aegeria

-

I

Großer Kohlweißling

Pieris brassicae

-

II

Grünader-Weißling

Pieris napi

-

II

Kleiner Kohlweißling

Pieris rapae

-

II

Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter

Thymelicus lineola

-

III

Braunkolbiger Braun-Dickkopffalter

Thymelicus sylvestris

-

IV

Admiral

Vanessa atalanta

-

I

1

E

bert

et al

. 2008

2

Es bedeutet: I = 1, II = 2-5 , III = 6-10, IV = 11-20, V = 21-50, VI = 51-100, VII = 101-500, VII > 500 Exemplare im

Gebiet