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reiber
: Zwei neue Naturschutzgebiete
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Saftflüssen von Bäumen lebende Art. Auch wei-
tere seltene Arten wie die Bienen-Schwebfliege
Mallota cimbiciformis
und
Myolepta potens
kom-
men in dem Gebiet vor.
Schutzwürdigkeit
Das Naturschutzgebiet ist aufgrund seiner Aus-
stattung mit Arten und Biotoptypen von landes-
weiter Bedeutung. Die Einstufung ist durch das
Vorkommen zahlreicher (teilweise stark) ge-
fährdeter Arten begründet. Bei keiner der unter-
suchten Gruppen wurde eine starke Verarmung
festgestellt. Darüber hinaus erfüllt das Gebiet
auf regionaler Ebene die naturschutzfachlichen
Wertkriterien der Einzigartigkeit und Repräsen-
tanz in hohem Maß. Es hat große Bedeutung als
Kernbiotop für Tierpopulationen, kann bei gutem
Erhaltungszustand zur Ausbreitung und Wieder-
ansiedlung bedrohter Arten in umliegenden Wie-
sentälern beitragen und ist ein Musterbeispiel für
die Eigenart und Schönheit der historischen Kul-
turlandschaften Baden-Württembergs. Wiesen
und verschiedene Grünland-Gesellschaften sind
hier in sehr hoher Qualität und Großflächigkeit
erhalten geblieben. Eine Art – der Goldene Sche-
ckenfalter – kommt im gesamten Regierungsbe-
zirk Karlsruhe nur noch hier vor.
Schutzbedürftigkeit
Das Gebiet ist durch Aufgabe der Pflege, unge-
steuerte Freizeitnutzung, sowie den Eintrag von
Dünge- und Spritzmitteln ausgehend von den
wenigen noch genutzten Parzellen gefährdet.
Die Aufgabe der Wiesenmahd, Verbrachung und
die natürliche Sukzession verbunden mit einer
Ausbreitung nicht erwünschter Arten wie Adler-
farn (
Pteridium aquilinum
), Japanischer Stau-
denknöterich (
Reynoutria japonica
) und Drü-
siges Springkraut (
Impatiens glandulifera
) stellt
eine Gefährdung der Lebensräume und ihrer
seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten
dar. Da die Nutzung der Wiesen nicht mehr wirt-
schaftlich ist, müssen kontinuierlich öffentliche
Mittel eingesetzt werden, um eine sachgerechte
Pflege zu sichern und so die Ausbreitung nicht
erwünschter Arten zu verhindern. Die vorlie-
genden Kenntnisse weisen das Gebiet als ein
Schutzgebiet von landesweiter Bedeutung aus.
Die Ausweisung als NSG sorgt dafür, dass öf-
fentliche Mittel des Naturschutzes hier prioritär
eingesetzt werden.
Eine weitere Gefährdung der Wiesen besteht in
der Einrichtung intensiv bearbeiteter und mit dem
Rasenmäher mehrfach jährlich geschnitteter
Gartengrünanlagen. Der Einsatz von Dünge-
mitteln und Pestiziden kann über die Wasser-
läufe und Hangquellen auch die Lebensräume
seltener Tier- und Pflanzenarten betreffen. Es
erscheint daher angemessen, zum Schutz der
Magerwiesen, Borstgrasrasen, Kleinseggenrie-
de und Gewässer und der dort lebenden Arten
entsprechende Einschränkungen zu erlassen.
Durch seine Lage am Rande der Siedlung ist
das Gebiet ein beliebtes Naherholungsgebiet,
das immer stärker genutzt wird. Diese Freizeit-
aktivitäten dürfen nicht zu Störungen der Brutvö-
gel führen. Ein Gebiet mit der gegebenen hohen
naturschutzfachlichen Wertigkeit und geringen
Ausdehnung sollte konsequent dem Naturschutz
gewidmet werden; selbstverständlich sind Besu-
cher über diese Zielsetzung zu informieren und
einzubinden.
Danksagung und Widmung
Kulturlandschaften verdanken ihre Existenz Generati-
onen von fleißigen Menschen, die sie in harter Arbeit
geschaffen und über Jahrzehnte genutzt und dadurch
erhalten haben. Diesen Menschen gilt unser Respekt
und unser Dank. Heute ist die Erhaltung der Kulturland-
Abbildung 7. Buntbäuchiger Grashüpfer (
Omocestus
rufipes
) – eine gefährdete Art der Säume. – Foto:
R.
T
reiber
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