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& T

reiber

: Zwei neue Naturschutzgebiete

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Saftflüssen von Bäumen lebende Art. Auch wei-

tere seltene Arten wie die Bienen-Schwebfliege

Mallota cimbiciformis

und

Myolepta potens

kom-

men in dem Gebiet vor.

Schutzwürdigkeit

Das Naturschutzgebiet ist aufgrund seiner Aus-

stattung mit Arten und Biotoptypen von landes-

weiter Bedeutung. Die Einstufung ist durch das

Vorkommen zahlreicher (teilweise stark) ge-

fährdeter Arten begründet. Bei keiner der unter-

suchten Gruppen wurde eine starke Verarmung

festgestellt. Darüber hinaus erfüllt das Gebiet

auf regionaler Ebene die naturschutzfachlichen

Wertkriterien der Einzigartigkeit und Repräsen-

tanz in hohem Maß. Es hat große Bedeutung als

Kernbiotop für Tierpopulationen, kann bei gutem

Erhaltungszustand zur Ausbreitung und Wieder-

ansiedlung bedrohter Arten in umliegenden Wie-

sentälern beitragen und ist ein Musterbeispiel für

die Eigenart und Schönheit der historischen Kul-

turlandschaften Baden-Württembergs. Wiesen

und verschiedene Grünland-Gesellschaften sind

hier in sehr hoher Qualität und Großflächigkeit

erhalten geblieben. Eine Art – der Goldene Sche-

ckenfalter – kommt im gesamten Regierungsbe-

zirk Karlsruhe nur noch hier vor.

Schutzbedürftigkeit

Das Gebiet ist durch Aufgabe der Pflege, unge-

steuerte Freizeitnutzung, sowie den Eintrag von

Dünge- und Spritzmitteln ausgehend von den

wenigen noch genutzten Parzellen gefährdet.

Die Aufgabe der Wiesenmahd, Verbrachung und

die natürliche Sukzession verbunden mit einer

Ausbreitung nicht erwünschter Arten wie Adler-

farn (

Pteridium aquilinum

), Japanischer Stau-

denknöterich (

Reynoutria japonica

) und Drü-

siges Springkraut (

Impatiens glandulifera

) stellt

eine Gefährdung der Lebensräume und ihrer

seltenen und bedrohten Tier- und Pflanzenarten

dar. Da die Nutzung der Wiesen nicht mehr wirt-

schaftlich ist, müssen kontinuierlich öffentliche

Mittel eingesetzt werden, um eine sachgerechte

Pflege zu sichern und so die Ausbreitung nicht

erwünschter Arten zu verhindern. Die vorlie-

genden Kenntnisse weisen das Gebiet als ein

Schutzgebiet von landesweiter Bedeutung aus.

Die Ausweisung als NSG sorgt dafür, dass öf-

fentliche Mittel des Naturschutzes hier prioritär

eingesetzt werden.

Eine weitere Gefährdung der Wiesen besteht in

der Einrichtung intensiv bearbeiteter und mit dem

Rasenmäher mehrfach jährlich geschnitteter

Gartengrünanlagen. Der Einsatz von Dünge-

mitteln und Pestiziden kann über die Wasser-

läufe und Hangquellen auch die Lebensräume

seltener Tier- und Pflanzenarten betreffen. Es

erscheint daher angemessen, zum Schutz der

Magerwiesen, Borstgrasrasen, Kleinseggenrie-

de und Gewässer und der dort lebenden Arten

entsprechende Einschränkungen zu erlassen.

Durch seine Lage am Rande der Siedlung ist

das Gebiet ein beliebtes Naherholungsgebiet,

das immer stärker genutzt wird. Diese Freizeit-

aktivitäten dürfen nicht zu Störungen der Brutvö-

gel führen. Ein Gebiet mit der gegebenen hohen

naturschutzfachlichen Wertigkeit und geringen

Ausdehnung sollte konsequent dem Naturschutz

gewidmet werden; selbstverständlich sind Besu-

cher über diese Zielsetzung zu informieren und

einzubinden.

Danksagung und Widmung

Kulturlandschaften verdanken ihre Existenz Generati-

onen von fleißigen Menschen, die sie in harter Arbeit

geschaffen und über Jahrzehnte genutzt und dadurch

erhalten haben. Diesen Menschen gilt unser Respekt

und unser Dank. Heute ist die Erhaltung der Kulturland-

Abbildung 7. Buntbäuchiger Grashüpfer (

Omocestus

rufipes

) – eine gefährdete Art der Säume. – Foto:

R.

T

reiber

.